Mit Kündigung des Agenturvertrages beginnt die heiße Phase.

Versicherer beobachten genau. Es gilt, Fehler zu vermeiden.

Umstiegsbegleitung als Kernkompetenzen von vfm

Über 25 Jahre sind Ausschließlichkeitsvermittler mit Unterstützung von vfm erfolgreich zum Makler oder Mehrfachagenten umgestiegen . Profitieren Sie vom Erfahrungsschatz, der sich im Verbund der vfm  angesammelt hat.

Wir können Ihnen nicht nur das notwendige Wissen vermitteln, welche rechtlichen Spielregeln beim Umstieg einzuhalten sind. Im vfm-Verbund finden Sie außerdem mit Sicherheit andere Kooperationspartner , die den gleichen Weg aus der Ausschließlichkeit ihres aktuellen Versicherers gegangen sind. So haben Sie nicht nur das theoretische Rüstzeug für einen reibungslosen Umstieg, sondern können auch die konkreten praktischen Erfahrungen im Verbund für den Aufbau Ihres Ungültiger Wiki-Link oder Ihrer Mehrfachagentur  nutzen. Verlässlich, fachlich fundiert und an der gelebten Praxis orientiert.

Loyalitätspflichten

Während Ihrer Kündigungsphase bis zum Vertragsende unterliegen Sie auch im Falle einer Freistellung weiterhin Ihren vertraglichen Treue- und Loyalitätspflichten. Es ist Ihnen daher nicht erlaubt in dieser Phase Geschäft in Ihrer neuen Funktion zu vermitteln. Andernfalls verstoßen Sie gegen Ihren Ausschließlichkeitsvertrag.
Nach dem Ende Ihrer Vertragsbindung herrscht freier Wettbewerb, außer es wurde ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot vereinbart. Sie können also sämtliche Kunden nach Ihrem Ausscheiden besuchen und von Ihrem neuen Leistungsangebot überzeugen.

Kundendaten

Zu beachten ist, dass Sie keine Kundendaten aus Ihrer früheren Tätigkeit bei der Kundenansprache nutzen dürfen. Ausgenommen hiervon sind Daten, die Ihnen realistischerweise im Gedächtnis geblieben sind.
Bei Gewerbekunden  ist diese Thematik hinsichtlich der Adressdaten jedoch unproblematisch, da die Adressdaten von Gewerbekunden nahezu zu 100% im Internet und über sonstige Informationsquellen ermittelbar sind. Die persönliche Ansprache beim Kunden ist Ihnen in jedem Fall erlaubt. Ebenso können Sie die Kundendaten aufnehmen und den Kunden beraten, wenn dieser Sie kontaktiert oder Ihnen beim Kundenbesuch einen Makler- oder Vermittlungsauftrag  erteilt.

Wettbewerbsregeln

Darüber hinaus gelten für alle Marktteilnehmer, auch für Ihren Bestandsnachfolger, die gleichen wettbewerblichen Spielregeln : keine Anrufe  ohne Anruferlaubnis bei Privatkunden , keine Nutzung und Verarbeitung von Daten ohne Datenschutzeinwilligung und keine Anschwärzung des ehemaligen Kollegen/Vertragspartners durch Behauptung unwahrer Tatsachen.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite Wettbewerbsrecht und Datenschutz .