Das Maklerprinzip
Die 170 Makler, die sich im vfm-Verbund zusammengeschlossen haben, sind frei und selbstständig tätige Versicherungs- und Finanzmakler, die erkannt haben: durch die Verbundgröße kann ich meinen Mandanten Einkaufsvorteile bieten und werde durch ein professionelles Backoffice unterstützt. Makler sind im Gegensatz zum Einfirmenvertreter nicht Angestellte einer Versicherungsgesellschaft und weisungsgebunden, sondern frei und nur den Wünschen ihrer Kunden verpflichtet.
Aufklärung und Beratung sind somit auch die wirklich wichtigen Leistungen, die Sie von einem vfm-Makler erwarten können. Denn im Vergleich zu Einfirmenvertretern und Bankberatern, die lediglich ihre hauseigenen Produkte verkaufen dürfen, haben wir durch unsere Unabhängigkeit die Möglichkeit, auf mehr als 80 Versicherungs- und Finanzanbieter zugreifen zu können. Und das zu besonders günstigen Konditionen. Die Qualität der ausgewählten Produkte steht dabei grundsätzlich an oberster Stelle.
Durch unsere Maklertätigkeit ist Ihre Absicherung immer zeitgemäß und exakt auf Ihre persönliche Lebenssituation zugeschnitten.
Um dieses „Makler-Prinzip" konsequent für Sie umsetzen zu können, bedarf es Ihrer schriftlichen Zustimmung. Hierfür gibt es den sogenannten Geschäftsbesorgungsvertrag der unter anderem regelt, dass wir in Ihrem Namen bei den verschiedenen Gesellschaften für Sie tätig werden dürfen. Die dem Geschäftsbesorgungsvertrag als Anlage angefügte Bestandsaufnahme stellt sicher, dass wir Ihre Wünsche erfassen und auftragsgemäß umsetzen können. Dadurch erhalten Sie Ihrem Bedarf entsprechend eine individuelle Lösung.
Der Geschäftsbesorgungsvertrag – Ihre Vorteile im Überblick:
- Wir vertreten IHRE Interessen gegenüber den Versicherern (analog Steuerberater, Rechtsanwalt)
- Unabhängige Beratung in allen wichtigen Vorsorgebereichen
- Ein kompetenter Ansprechpartner für alle Versicherungs- und Anlagebereiche
- Beitragsersparnis bei mindestens gleichem Versicherungsschutz und/oder besserer Versicherungsschutz ohne Mehrbeitrag
- Für unsere Beratung übernehmen wir die volle Verantwortung/Haftung
- Keine langfristige Bindung: Der Geschäftsbesorgungsvertrag ist jederzeit mit Monatsfrist kündbar
Fazit: Der Geschäftsbesorgungsvertrag bedeutet für Sie maximale Sicherheit mit minimalem Eigenaufwand und höchstmöglichen Vorteilen!